Informationen für Aussteller
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihr Interesse für die Uhren- und Schmuck-Börse Düsseldorf und den Uhren- und Schmuckmarkt Köln geweckt zu haben.
Für einen gesicherten Erfolg habe ich für Sie eine umfassende Werbung in sämtlichen Fachzeitschriften, wie Chronos, Klassik-Uhren, Uhren-Magazin, Armbanduhren, Verzamelkrant sowie in der Tagespresse im Großraum Düsseldorf / Köln veranlasst.
Ferner werden regelmäßig über 1400 persönliche Einladungen verschickt, Handzettel sowie Plakate in renommierten Fachgeschäften persönlich verteilt.
Selbstverständlich sind wir auf Social-Media präsent
Ihre Anmeldung nehme ich gerne per E-Mail oder Post entgegen und freue mich auf gute Zusammenarbeit.
Für Fragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zu Verfügung.
Fakten:
1. Teilnahmebedingungen
Zum Verkauf sind nur Uhren, Schmuck und Edelsteine jeder Art inklusive Zubehör und Literatur zugelassen. Nicht zugelassen sind Reproduktionen und Fälschungen jeder Art. Nicht zugelassene Ware führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Jeder Aussteller muss unter eigenem Namen angemeldet sein und ist verpflichtet, seine Namens- bzw. Firmenbezeichnung gut sichtbar an seinem Stand auszuweisen. Jeder Stand muss während der Dauer der Veranstaltung personell besetzt sein. Es ist nicht erlaubt, während der Publikumszeiten auf- oder abzubauen. Aufgrund des ordnungsbehördlichen Bescheids der Stadt Köln/Düsseldorf möchte ich Sie darauf hinweisen, den Gewerbeschein für evtl. Kontrollen griffbereit zu halten.
Standaufbau: 8h bis 10h
Standabbau: 17h bis 18h
2. Allgemeine Sicherheit
Wer seine oder die Sicherheit der gesamten Veranstaltung gefährdet, wird ohne weiteres und mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dies gilt ebenso, wenn die Sicherheit durch eine Begleitperson gefährdet wird. Die Standgebühr ist auch in diesem Fall zu entrichten.
Insbesondere hat jeder Aussteller persönlich oder durch eine Begleitperson seine Wertgegenstände zu beaufsichtigen. Besonders während des Auf- und Abbaus, auch außerhalb der Veranstaltungsräume.
3. Hausordnung
Neben der Marktordnung und den Ausstellungsbedingungen des Veranstalters ist jeweils die Hausordnung der Veranstaltungsräume voll inhaltlich gültig. Es ist nicht erlaubt, irgendwelche Veränderungen, u.a. Beschädigungen durch Schrauben, Nägel etc., an den Räumlichkeiten oder deren Einrichtungen vorzunehmen. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift behält sich der Veranstalter in Schadensfällen das Recht der Regress nähme vor.
4. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Sach- oder Körperschäden. Schäden, die durch Fremdverschulden eintreten, müssen vom Aussteller/Händler verfolgt werden. Der Veranstalter ist im Falle höherer Gewalt oder beim Vorliegen von ihm nicht verschuldeter Gründe berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. Der Aussteller/Händler hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere nicht auf den ihm hierdurch entstande¬nen wirtschaftlichen Verlust.
5. Standmiete
Die Standmiete ist als Vorauskasse nach Standbestätigung des Veranstalters zur Zahlung fällig; Banküberweisung oder Scheck zahlbar bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist steht dem Veranstalter das Recht zu, über einen angemieteten Stand anderweitig zu verfügen. In jedem Fall ist die Standmiete vor Veranstaltungseröffnung fällig. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Vorkasse, der Veranstalter ist zudem berechtigt, von dem nicht erschienenen Aussteller/Händler die ausstehende Standmiete einzufordern.
6. Der Aussteller/Händler sichert zu, dass er alle für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften beachtet.
7. Parken
Das Parken ist nur auf der ausgewiesenen Parkfläche erlaubt. Nach dem Entladen der Händlerfahrzeuge sind diese dort abzustellen. Keinesfalls dürfen Notwege für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge blockiert werden. Auf Hinweisbeschilderung ist zu achten.
8. Gerichtsstand
In allen Rechtsangelegenheiten gilt der Gerichtsstand Bonn
9. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung erkennt jeder Aussteller/Händler die Marktordnung und Ausstellungsbedingungen inhaltlich und rechtsverbindlich an. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Ausstellungsbedingungen, der Marktordnung, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der selbigen im Übrigen hiervon unberührt. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die dem Veranstalter gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten ist Folge zu leisten. Das Hausrecht übt der Veranstalter aus.
Stand Juni 2015
14.12.2003
14.03.2004
16.05.2004
10.10.2004
19.12.2004
06.03.2005
29.05.2005
09.10.2005
18.12.2005
26.03.2006
07.05.2006
29.10.2006
10.12.2006
20.05.2007
12.08.2007
28.10.2007
23.12.2007
24.02.2008
15.06.2008
12.10.2008
07.12.2008
22.03.2009
21.06.2009
11.10.2009
29.11.2009
14.03.2010
25.04.2010
25.07.2010
31.10.2010
12.12.2010
20.03.2011
26.06.2011
25.09.2011
27.11.2011
01.04.2012
01.07.2012
30.09.2012
02.12.2012
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16.06.2013
22.09.2013
08.12.2013
16.06.2014
15.06.2014
12.10.2014
07.12.2014
15.03.2015
07.06.2015
11.10.2015
06.12.2015
06.03.2016
05.06.2016
04.12.2016
26.03.2017
17.09.2017
03.12.2017
25.02.2018
27.05.2018
09.09.2018
02.12.2018
31.03.2019
30.06.2019
08.09.2019
29.03.2020
15.08.2021
05.12.2021
27.03.2022
16.10.2022
04.12.2022
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13.03.2005
18.09.2005
18.12.2005
05.03.2006
03.09.2006
26.11.2006
15.04.2007
09.09.2007
16.12.2007
06.04.2008
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09.11.2008
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23.08.2009
20.12.2009
06.06.2010
10.10.2010
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25.09.2010 FFM!
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26.02.2012
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