Ausstellungsbedingungen und Marktordnung (AGB)

1. Teilnahmebedingungen

Zum Verkauf sind nur Uhren, Schmuck und Edelsteine jeder Art inklusive Zubehör und Literatur zu-gelassen. Nicht zugelassen sind Reproduktionen und Fälschungen jeder Art. Nicht zugelassene Ware führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Jeder Aussteller muss unter eigenem Namen angemeldet sein und ist verpflichtet, seine Namens- bzw. Firmenbezeichnung gut sichtbar an seinem Stand auszuweisen. Jeder Stand muss während der Dauer der Veranstaltung personell besetzt sein. Es ist nicht erlaubt, während der Publikumszeiten auf- oder abzubauen. Aufgrund des ordnungsbehördlichen Bescheids der Stadt Köln/Düsseldorf möchte ich Sie darauf hinweisen, den Gewerbeschein für evtl. Kontrollen griffbereit zu halten.

Standaufbau: von  8.00 bis 10.00 Uhr,
Standabbau:  von 17.00 bis 18.00 Uhr.

2. Allgemeine Sicherheit

Wer seine oder die Sicherheit der gesamten Veranstaltung gefährdet wird ohne weiteres und mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Dies gilt ebenso, wenn die Sicherheit durch eine Begleitperson gefährdet wird. Die Standgebühr ist auch in diesem Fall zu entrichten.Insbesondere hat jeder Aussteller persönlich oder durch eine Begleitperson seine Wertgegenstände zu beaufsichtigen. Besonders während des Auf- und Abbaus, auch außerhalb der Veranstaltungsräume.

3. Hausordnung

Neben der Marktordnung und den Ausstellungsbedingungen des Veranstalters ist jeweils die Hausordnung der Veranstaltungsräume voll inhaltlich gültig. Es ist nicht erlaubt, irgendwelche Veränderungen, u.a. Beschädigungen durch Schrauben, Nägel etc., an den Räumlichkeiten oder deren Einrichtungen vorzunehmen. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift behält sich der Veranstalter in Schadensfällen das Recht der Regress nähme vor.

4. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Sach- oder Körperschäden. Schäden, die durch Fremdverschulden eintreten, müssen vom Aussteller/Händler verfolgt werden. Der Veranstalter ist im Falle höherer Gewalt oder beim Vorliegen von ihm nicht verschuldeter Gründe berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. Der Aussteller/Händler hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere nicht auf den ihm hierdurch entstandenen wirtschaftlichen Verlust.

5. Standmiete

Die Standmiete ist als Vorauskasse nach Standbestätigung des Veranstalters zur Zahlung fällig;
Banküberweisung oder Scheck zahlbar bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist steht dem Veranstalter das Recht zu, über einen angemieteten Stand anderweitig zu verfügen. In jedem Fall ist die Standmiete vor Veranstaltungseröffnung fällig. Bei Nicht-erscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Vorkasse, der Veranstalter ist zudem berechtigt, von dem nicht erschienenen Aussteller/Händler die ausstehende Standmiete einzufordern.

6. Aussteller Zusicherung

Der Aussteller/Händler sichert zu, dass er alle für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften beachtet.

7. Parken

Das Parken ist nur auf der ausgewiesenen Parkfläche erlaubt. Nach dem Entladen der Händlerfahrzeuge sind diese dort abzustellen. Keinesfalls dürfen Notwege für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge blockiert werden. Auf Hinweisbeschilderung ist zu achten.

8. Gerichtsstand

In allen Rechtsangelegenheiten gilt der Gerichtsstand Bonn

9. Schlussbestimmungen

Mit der Anmeldung erkennt jeder Aussteller/Händler die Marktordnung und Ausstellungsbedingungen inhaltlich und rechtsverbindlich an. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Ausstellungsbedingungen, der Marktordnung, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der selbigen im Übrigen hiervon unberührt. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die dem Veranstalter gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragten ist Folge zu leisten. Das Hausrecht übt der Veranstalter aus.

Stand Juni 2015